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Start Teilnahmebedingungen der Werbeaktion „Fußball von Hocell”

Teilnahmebedingungen der Werbeaktion „Fußball von Hocell”

Teilnahmebedingungen der Werbeaktion „Fußball von Hocell”

Teilnahmebedingungen der Werbeaktion „Fußball von Hocell”

Gilt ab dem Tag der Ankündigung der Aktion auf den Social-Media-Profilen.

§1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  1. Dieses Reglement (im Folgenden: "Reglement") legt die Regeln, Teilnahmebedingungen sowie den Ablauf der Werbeaktion mit dem Namen "Fußball von Hocell" (im Folgenden: "Aktion") fest.

  2. Veranstalter der Aktion ist Hocell Spółka Z Ograniczoną Odpowiedzialnością mit Sitz in ul. Krakowska 4, 42-300 Myszków, NIP: 5772006011 (im Folgenden: "Veranstalter").

  3. Die Aktion wird auf den Social-Media-Profilen des Veranstalters auf den Plattformen Facebook und Instagram durchgeführt.

  4. Die Aktion hat landesweiten Charakter und richtet sich an Schulen und Bildungseinrichtungen, die auf dem Gebiet der Republik Polen tätig sind.

  5. Die Teilnahme an der Aktion ist freiwillig und kostenlos.

  6. Das Reglement ist während der gesamten Dauer der Aktion auf der Website des Veranstalters verfügbar.

§2. DAUER DER AKTION

  1. Die Aktion dauert 21 (einundzwanzig) Kalendertage, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung des Ankündigungsbeitrags auf dem Social-Media-Profil des Veranstalters.

  2. Das genaue Start- und Enddatum der Aktion wird im Inhalt des Ankündigungsbeitrags angegeben.

  3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Aktion zu verkürzen oder zu verlängern und die Teilnehmer darüber über die Social-Media-Profile zu informieren.

§3. TEILNAHMEBEDINGUNGEN

  1. An der Aktion können Schulen und Bildungseinrichtungen aus dem Gebiet der Republik Polen teilnehmen.

  2. Voraussetzung für die Teilnahme ist das Verfassen eines Kommentars unter dem Ankündigungsbeitrag des Veranstalters auf Facebook oder Instagram, der Folgendes enthält:

  • die Markierung (Tag) des Social-Media-Profils der anmeldenden Einrichtung (z. B. @nazwapodmiotu),

  1. Jede Einrichtung/Person kann nur eine Teilnahme einreichen. Weitere Kommentare derselben Einrichtung werden nicht berücksichtigt.

  2. Teilnahmen ohne korrekte Kennzeichnung des Social-Media-Profils der Einrichtung werden nicht als gültig anerkannt.

  3. Von der Teilnahme an der Aktion ausgeschlossen sind Personen oder Unternehmen, die persönlich oder kapitalmäßig mit dem Veranstalter verbunden sind.

§4. PREISE

  1. Im Rahmen der Aktion stellt der Veranstalter 70 (siebzig) Fußbälle (im Folgenden: "Preise") zur Verfügung.

  2. Die Preise sind für alle Einrichtungen bestimmt, die die in §3 dieses Reglements festgelegten Teilnahmebedingungen erfüllen.

  3. Die Preise erhalten die ersten 70 (siebzig) Einrichtungen, die eine gültige Teilnahme einreichen, die die in §3 dieses Reglements festgelegten Bedingungen erfüllt.

  4. Über die Reihenfolge der Anmeldungen entscheidet das Datum und die Uhrzeit der Veröffentlichung des Kommentars auf dem Social-Media-Profil des Veranstalters.

  5. Der Preisbestand ist begrenzt. Nach Erschöpfung des Bestands wird die Aktion beendet, auch wenn die volle Laufzeit noch nicht abgelaufen ist.

  6. Preise können nicht gegen Bargeld oder andere Sachpreise eingetauscht werden.

§5. AUSLIEFERUNG DER PREISE

  1. Der Veranstalter wird die Gewinner-Einrichtungen über eine private Nachricht auf der Social-Media-Plattform kontaktieren, auf der die Anmeldung erfolgt ist.

  2. Der Gewinner ist verpflichtet, den Empfang der Nachricht zu bestätigen und die für den Versand erforderlichen Adressdaten innerhalb von 7 (fünf) Werktagen nach deren Erhalt anzugeben.

  3. Bei Nichterwiderung innerhalb der gesetzten Frist gilt der Preis als abgelehnt. In diesem Fall kann der Preis an die nächste Einrichtung auf der Anmeldeliste vergeben werden.

  4. Die Preise werden auf Kosten des Veranstalters an die angegebene Adresse im Gebiet der Republik Polen innerhalb von 14 (vierzehn) Werktagen nach Beendigung der Aktion und Bestätigung der Adressdaten versandt.

§6. PERSONENBEZOGENE DATEN

  1. Der Verantwortliche für die personenbezogenen Daten der Teilnehmer der Aktion ist der Veranstalter – Hocell Spółka Z Ograniczoną Odpowiedzialnością, ul. Krakowska 4, 42-300 Myszków.

  2. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Aktion und des Versands der Preise auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO verarbeitet (Erforderlichkeit für die Vertragserfüllung/auf Wunsch der betroffenen Person).

  3. Die Angabe der Adressdaten ist freiwillig, jedoch erforderlich, um den Preis zu erhalten.

  4. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, mit Ausnahme der Transportdienstleister, die die Lieferung der Preise durchführen.

  5. Jeder Teilnehmer hat das Recht auf Zugang zu seinen Daten, deren Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie die Einlegung einer Beschwerde beim Präsidenten des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten.

§7. BESCHWERDEN

  1. Beschwerden bezüglich der Aktion können elektronisch an die E-Mail-Adresse des Veranstalters oder schriftlich an die Geschäftsadresse innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Beendigung der Aktion eingereicht werden.

  2. Die Beschwerde sollte enthalten: Name und Adresse des beschwerdeführenden Unternehmens, eine Beschreibung des Problems sowie die Forderung.

  3. Der Veranstalter prüft Beschwerden innerhalb von 14 (vierzehn) Werktagen nach deren Eingang und informiert über die Entscheidung elektronisch oder postalisch.

  4. Die Entscheidung des Veranstalters schließt das Recht des Teilnehmers nicht aus, Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.

§8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Reglement zu ändern und die Teilnehmer mit einer Frist von mindestens 2 Tagen über die Website und die Social-Media-Profile zu informieren.

  2. Die Aktion ist kein Glücksspiel im Sinne des Gesetzes vom 19. November 2009 über Glücksspiele.

  3. Für Angelegenheiten, die durch dieses Reglement nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches sowie andere geltende Vorschriften des polnischen Rechts.

  4. Alle Streitigkeiten, die sich aus der Aktion ergeben, werden von dem für den Sitz des Veranstalters zuständigen Gericht entschieden.

  5. Das Reglement tritt am Tag der Veröffentlichung des Ankündigungsbeitrags in Kraft.

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